Nur aus technischen Gründen, zum Schutz der Korrosion des eigenen Transportnetzes, sowie dem Verteilungsnetz der Abnehmer, wird in den Aufbereitungsanlagen des ZWA, der pH-Wert des Trinkwassers angehoben. Das sehr weiche Quell- und Brunnenwasser ist mit der Entsäuerung aus technischen Gründen zum Schutz auch weitestgehend aufzuhärten, deshalb wird in den Aufbereitungsanlagen des ZWA die Filtration über Calciumcarbonat (gekörnter Weißjurakalk) vorgenommen.
Die Reinwässer (Wasser nach der Aufbereitung) haben auch nach der Verrieselung über die Entsäuerungsfilter immer noch eine sehr geringe Gesamthärte von ca. 4,2° bis 7,2° dH (vorher im Rohwasser ca. 1,8° dH). Das Wasser ist nach wie vor sehr weich und entspricht dem Härtebereich „weich“ des Waschmittelgesetzes.
Als letzte Aufbereitungsstufe erfolgt daher in allen Aufbereitungsanlagen des ZWA die Desinfektion des Trinkwassers mit Chlordioxid bzw. durch eine UV- Bestrahlung.